Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Adlocaite GmbH, Neumarkter Straße 81, 81673 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 306170 („Adlocaite“), und ihren Kunden über die Nutzung der Adlocaite-Plattform für Digital-Out-of-Home-Werbung („DOOH“). Ergänzend gilt die Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Für Publisher und Vermarkter gelten gesonderte Bestimmungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Adlocaite und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Adlocaite ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(2) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(3) Art, Umfang und Qualität der Leistungen von Adlocaite ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Kampagnenbuchungen des Kunden über die Adlocaite-Plattform stellen verbindliche Angebote dar. Der Vertrag kommt durch Annahme seitens Adlocaite zustande, spätestens durch Beginn der Leistungserbringung.

(2) Adlocaite ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Buchungskonto und Vergütung

(1) Zur Nutzung der Plattform richtet Adlocaite dem Kunden ein internes Buchungskonto ein. Alle Vergütungsansprüche von Adlocaite sind per Vorkasse zu begleichen.

(2) Bei interner Abrechnung lädt der Kunde Guthaben auf sein Buchungskonto. Mit der Gutschrift erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Ausspielung seiner Kampagnen (Mediaspend) und die damit verbundene Plattform-Fee. Adlocaite ist in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden; eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Publisher besteht nicht.

(3) Bei externer Abrechnung koordiniert Adlocaite die Ausspielung und rechnet gegenüber dem Kunden ausschließlich die Plattform-Fee per Vorkasse ab. Der Mediaspend wird in diesem Fall unmittelbar zwischen Kunde und Publisher abgerechnet.

(4) Die Höhe der Plattform-Fee ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Werbeinhalte und Freigabe

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Werbeinhalte (Creatives, Assets) selbst bereitzustellen. Der Kunde stellt sicher, dass die bereitgestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Jugendschutz- oder Persönlichkeitsrechte, und dass sie keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden oder anderweitig schädlichen Inhalte enthalten.

(2) Die Ausspielung von Werbeinhalten bedarf der vorherigen Freigabe durch den jeweiligen Publisher. Die Freigabe wird über die Adlocaite-Plattform koordiniert.

(3) Adlocaite ist jederzeit berechtigt, Kampagnen, Assets oder einzelne Buchungsbestandteile begründet abzulehnen oder zu sperren, insbesondere bei Verstößen gegen Absatz 1 oder berechtigten Beanstandungen durch Publisher.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung der Kampagne erforderlichen Informationen, Daten und Werbeinhalte rechtzeitig und in dem von Adlocaite vorgegebenen Format zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zulasten des Kunden. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Vergütung besteht in diesem Fall nicht.

§ 6 Haftung

(1) Adlocaite haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von Adlocaite auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Adlocaite für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Kunde stellt Adlocaite von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten nach § 4 Abs. 1 resultieren. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Adlocaite.

§ 7 Datenschutz

(1) Adlocaite verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Einzelne Kampagnenbuchungen enden mit vollständiger Ausspielung oder Ablauf des vereinbarten Kampagnenzeitraums.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Adlocaite liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 4 Abs. 1 verstößt oder seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.

(3) Bei vorzeitiger Beendigung durch Adlocaite aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet Adlocaite nicht verbrauchtes Guthaben auf dem Buchungskonto. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Kunden ist ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist München.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: März 2026